Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der LändleTech AI Solutions FlexCo, Im Buch 6, 6840 Götzis, Österreich (nachfolgend „LändleTech") und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, KI-Lösungen, Beratungsleistungen und sonstigen damit verbundenen Leistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LändleTech ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von LändleTech sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LändleTech oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder dem Projektvertrag. LändleTech erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

LändleTech ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich.

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Durch Änderungen bedingte Mehrkosten oder Terminverschiebungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt LändleTech rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung. Verzögerungen, die auf mangelnder Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von LändleTech.

Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Rückfragen erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Projekts treffen kann.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Informationen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist LändleTech berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. gemäß § 456 UGB zu berechnen sowie anfallende Mahnspesen und Betreibungskosten in Rechnung zu stellen.

LändleTech behält sich vor, Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zu unterbrechen.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt LändleTech dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Allgemeine Lösungen, Frameworks, Tools und Know-how, die LändleTech vor oder unabhängig vom jeweiligen Auftrag entwickelt hat oder zukünftig entwickeln wird, verbleiben im Eigentum von LändleTech. Dies gilt auch für Verbesserungen und Weiterentwicklungen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LändleTech an Dritte weiterzugeben oder für Dritte zu vervielfältigen.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene Zwecke außerhalb des Vertragsverhältnisses zu nutzen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dafür verantwortlich ist, oder die von einer dritten Partei rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht offenbart wurden.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 3 Jahren.

§ 8 Datenschutz

LändleTech verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung von LändleTech.

Soweit LändleTech im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

LändleTech gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

LändleTech haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung beschränkt.

LändleTech haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung durch den Kunden entstanden sind.

Für KI-generierte Ergebnisse und Empfehlungen übernimmt LändleTech keine Garantie hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Verantwortung für die Verwendung solcher Ergebnisse liegt beim Kunden.

§ 10 Verfügbarkeit und Wartung

Soweit LändleTech Software-as-a-Service (SaaS) oder gehostete Lösungen bereitstellt, strebt LändleTech eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsdurchschnitt an. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.

Wartungsfenster für geplante Systemwartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr) durchgeführt. LändleTech behält sich vor, Notfallwartungen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Die Laufzeit eines Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Verträge über laufende Dienstleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung in Verzug ist, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch, Vorarlberg, Österreich. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Regelungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt

LändleTech AI Solutions FlexCo

Im Buch 6

6840 Götzis

E-Mail: info@laendletech.at

Telefon: +43 670 203 1634